Nun hat es auch mich erwischt. Ich parkte auf einem Parkplatz, der von der Firma Park & Control PAC GmbH abgezockt überwacht wird.

Park & Control PAC GmbH ist eine Firma, die von anderen Unternehmen dazu beauftragt wird, Parkplätze zu überwachen. Und wenn jemand vergisst, seine Parkscheibe zu benutzen, erhält derjenige einen “Strafzettel” in Höhe von 30,- €.

In diesem Beitrag werde ich meine Erlebnisse mit Park & Control PAC GmbH schildern. Eins vorweg: Diesen Kampf habe ich noch nicht gewonnen. Jedoch scheint Park & Control PAC GmbH müde geworden zu sein, denn ich habe bereits seit mehreren Monaten nichts mehr von ihnen gehört.

Und vielleicht geben meine Erfahrungen jemandem eine Inspiration im eigenen Widerstand gegen Park & Control PAC GmbH.

Vorgeschichte

Ich stellte mein Auto in Mannheim auf einem Parkplatz, den sich mehrere Geschäfte teilen. Bisher war dieser Parkplatz immer kostenfrei gewesen. So fiel mir das unscheinbare Schild an der Einfahrt zum Parkplatz nicht auf. Das Schild besagte, dass man maximal 2 Stunden mit Parkscheibe parken darf, sonst gibt es eine Strafe von 30,- €. Im Laden selbst war ich nur wenige Minuten zum Einkaufen. Doch auf den von Park & Control PAC GmbH überwachten Parkplätzen lauern die Parkplatzwächter bereits darauf, bei einer vergessenen Parkscheibe sofort einen “Strafzettel” zu verteilen, sobald der Autobesitzer das Fahrzeug verlassen hat. So fand auch ich nach der Rückkehr zum Auto einen gelben Zettel unter dem Scheibenwischer.

Park & Control PAC GmbH Strafzettel

Es geht los

Gleich nachdem ich zu Hause angekommen bin, habe ich über ein Kontaktformular auf der Website von Park & Control PAC GmbH einen Widerspruch und Beschwerde gegen die Forderung von 30,- € Vertragsstrafe eingelegt. Mein Wortlaut war:

Hallo,

ich parkte auf einem Ihrer Parkplätze in Mannheim und habe dafür eine “Vertragsstrafe” erhalten.

Entgegen Ihrer Website waren die angeblich aushängenden AGBs nicht leicht ersichtlich. Es war nicht einmal erkennbar, dass es sich um private Parkplätze gehandelt hat.

Ihre AGBs sind ebenfalls auch nicht auf Ihrer Homepage einsehbar!

Aus diesem Grund bitte ich Sie, mir Ihre AGBs zukommen zu lassen und mir einen Nachweis (mit Foto) von den leicht ersichtlichen und erkennbaren AGBs auf dem besagten Parkplatz in Mannheim zukommen zu lassen.

Andernfalls sehe ich diesen Vorfall als erledigt an.

Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Darauf erhielt ich eine Antwort von Park & Control PAC GmbH:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir danken Ihnen für Ihre Nachricht.

Leider hat sich, auch nach nochmaliger Überprüfung der Sachlage, für uns kein anderer Sachverhalt ergeben.

Wir sind stets bemüht, alle unsere Kunden gleich fair nach der bestehenden Parkordnung zu behandeln und willkürliche Ausnahmen zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Park & Control Service-Team

Mit dieser Antwort war ich jedoch sehr unzufrieden, also schrieb ich erneut:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Leider sind Sie nicht auf meine Kernforderung eingegangen.

Sie haben mir auch mit Ihrer Antwort Ihre AGB nicht zugestellt. Ebenfalls sind Ihre AGB nirgends online einsehbar.

Sie schreiben, dass ich gegen irgendwelche AEB verstoßen haben soll. Auf dem Zettel mit der Überschrift “Parkverstoß” schreiben Sie, dass ich angeblich gegen Ziff. 5 Ihrer AGB verstoßen habe. Dennoch weigern Sie sich, mir sowohl Ihre AGB als auch Ihre AEB zukommen zu lassen.

Ebenfalls möchte ich anfragen, wer der Eigentümer und wer der Betreiber des Parkplatzes ist. In welchem geschäftlichen Verhältnis stehen Sie zu dem Eigentümer und ggf. zum Betreiber des Parkplatzes? Gerne würde ich auch Ihre Genehmigung einsehen, dass Sie auch bevollmächtigt sind, für den Eigentümer eine Überwachung durchführen zu dürfen.

Ich sehe diesen Vorgang aus diesem Grund als gegenstandslos an, solange Sie die angeblichen Vertragsdokumente nicht nachliefern und die Ungereimtheiten aus dem Weg schaffen.

Mit freundlichen Grüßen

Park & Control PAC GmbH antwortete mir erneut mit vorgefertigten Textblöcken:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir danken Ihnen für die Nachricht und nehmen dazu wie folgt Stellung.

In Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer sorgen wir für die Einhaltung der jeweiligen Parkvorschriften auf dem Kundenparkplatz Neckarauerstraße 126-134, ALDI in Mannheim.

Auf diesem privaten Grund und Boden gelten unsere Allgemeinen Einstellbedingungen (AEB). Diese AEB sind gut sichtbar auf Schildern an den jeweiligen Zufahrten angebracht.
In den AEB steht, dass die Parkscheibe gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen ist, denn nur so ist für den Grundstückseigentümer bzw. Park & Control eine Kontrolle der Parkberechtigung überhaupt möglich.

Die geltende Parkordnung entnehmen Sie bitte dieser Beschilderung vor Ort.

Nur mit ausgelegter Parkscheibe kann auf dem Parkplatz in der Neckarauerstraße 126-134, ALDI in Mannheim bis zu 120 Minuten kostenfrei geparkt werden.

Nach Überprüfung der Sachlage konnten wir bei der Kontrolle am xx.xx.2017 12:00:46 Uhr in dem Fahrzeug mit dem amtl. Kennzeichen AB-CD 123 keine Parkscheibe vorfinden.

Wir bedauern die Umstände die zu diesem Parkverstoß führten. Wir sind wirklich sehr bemüht und prüfen jeden widersprochenen Vorgang mit Sensibilität und der nötigen Sorgfalt.
Jedoch müssen wir in Ihrem Fall auch klar erkennen, dass Ihr Fahrzeug ohne Parkscheibe abgestellt und somit gegen die geltenden Parkvorschriften verstoßen wurde.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir die Kontrolle der Gratisparkzeit für die abgestellten Fahrzeuge sorgsam erfüllen.

Aus diesen Gründen möchten wir Sie bitten, die Vertragsstrafe innerhalb der nächsten 14 Tage unter Angabe der Vorgangsnummer xxxxxxxx zu begleichen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Park & Control Service-Team

Mit dem letzten Schreiben sendete Park & Control PAC GmbH mir auch ein Foto von den “gut ersichtlichen” AGB:

Bildquelle: Park & Control PAC GmbH
Bildquelle: Park & Control PAC GmbH

Ich weiß nicht, wie es euch geht. Aber anhand dieser Bilder konnte ich immer noch nicht erkennen, was der Inhalt der AGB ist. Ebenfalls hat der Servicemitarbeiter von Park & Control PAC GmbH genannt, dass es wohl zwei Dokumente gibt, auf die es ankommt:

  • AGB: Die allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • AEB: Die allgemeinen Einstellbedingungen

Auch mit der letzten Antwort war mir Park & Control PAC GmbH die Übermittlung der AGB und AEB schuldig geblieben. Auf der Website der Firma kann man diese Dokumente ebenfalls nicht einsehen. Aus meiner Sicht heraus ist hier also kein Vertrag zum Parken zustande gekommen.

Widerstand

Da ich nicht gezahlt habe, ließ Park & Control PAC GmbH nicht locker. Sie ermittelten den Halter des Fahrzeugs, addierten die Kosten für die Halterermittlung und Mahngebühren zu der ursprünglichen Forderung und sendeten einen Brief in wesentlich schärferem Tonfall an mich:

Auf dieses Schreiben habe ich nicht mehr reagiert, da Park & Control PAC GmbH mir auch in diesem Schreiben weder AGB, noch AEB mitteilt. Diese Firma scheint nur darauf bedacht zu sein, unsinnige Forderungen zu erstreiten, ohne auf die Wünsche oder Kritik der Kunden Geschädigten einzugehen.

Runde zwei

Es kam, wie es kommen musste. Park & Control PAC GmbH übergab den Fall an das Inkassobüro Tesch Inkasso Finance GmbH. Nun war es an ihnen, mich weiter zu terrorisieren.

Man muss im Vorfeld wissen, wie ein Inkassobüro funktioniert. Sie “kaufen” Fälle von Firmen ab, in denen die Kunden nicht bezahlt haben. Darauf schlagen sie einen satten Betrag an “Bearbeitungsgebühren” auf, drohen den säumigen Kunden mit grenzwertigen Schreiben und verdienen sich eine goldene Nase.

Park & Control PAC GmbH scheint ein großer Kunde von Tesch Inkasso Finance GmbH zu sein. Man hat bei Tesch Inkasso Finance GmbH sogar ein ganzes Team für die Bearbeitung der Fälle eingerichtet, das unter einer eigenen E-Mail Adresse erreichbar ist.

So erhielt ich von Tesch Inkasso Finance GmbH folgendes Schreiben:

Diesem Schreiben habe ich zeitnah widersprochen. Meine Antwort:

Ganze vier Monate (!) hat sich Tesch Inkasso Finance GmbH mit der Antwort gegeben. Aber auf meine Einwände und Forderungen sind sie wieder einmal nicht eingegangen:

Dieser unglaublich dreiste und unverschämte Tonfall in diesem Schreiben hat mir ziemlich den Kragen platzen lassen. Immerhin waren mir sowohl Park & Control PAC GmbH als auch Tesch Inkasso Finance GmbH noch Unterlagen schuldig. Diesen Einschüchterungsversuch habe ich mit dem folgenden Schreiben gekontert:

Ich war erstaunt, dass Tesch Inkasso Finance GmbH darauf sogar verhältnismäßig zeitnah antwortete. Diesmal haben sie sogar eine Kopie der Inkassovollmacht und eine Kopie der AGB von Park & Control PAC GmbH beigefügt:

Doch auch mit diesem letzten Schrieben sind mir Park & Control PAC GmbH und Tesch Inkasso Finance GmbH das zweite ominöse Dokument (AEB, die Allgemeinen Einstellbedingungen) schuldig geblieben, obwohl sie es in ihrem Schrieben erwähnen.

Dennoch war ich nach dieser langen Zeit des Ärgers wirklich müde geworden und war bereit, das Geld zu überweisen. Sogar inklusive der Mahngebühren und Inkassokosten. Also rief ich am 13.09.2017 bei Tesch Inkasso Finance GmbH an und fragte nach, ob sie mir die AEB doch bitte zukommen lassen könnten. Ich sagte, sobald mir das fehlende Schreiben vorliegt, werde ich den vollen Betrag überweisen. Die Dame am Telefon hat mir daraufhin zugesichert, dass sie mir das fehlende Dokument nachreichen werden. Telefonisch hatte sie mir zugesichert, dass die Frist in ihrem letzten Schreiben aufgeschoben wurde.

Stillstand

Nach meinem letzten Telefonat mit Tesch Inkasso Finance GmbH habe ich nichts mehr von ihnen gehört. Das versprochene Dokument AEB haben sie mir nicht zukommen lassen. Ebenso habe ich bisher auch keine Zahlungen geleistet. Mittlerweile ist diese Angelegenheit jedoch mehr als ein Jahr her, so dass ich langsam wage, die Sache zu den Akten zu legen. Sollte sich Tesch Inkasso Finance GmbH nochmals melden, werde ich diesem Eintrag hier aktualisieren.

Fazit

Zweifelsfrei gibt es eine rechtliche Grundlage für die Eintreibung der Kosten für das Falschparken. Doch im Fall von Park & Control PAC GmbH kann man leicht davon ausgehen, dass betrügerische Absicht dahinter steckt. Zu diesem Schluss kann man kommen, wenn man bedenkt, dass Park & Control PAC GmbH ihre AGB absichtlich superklein an der Einfahrt zu einem Parkplatz aufstellen. Dazu kommt noch, dass weder die AGB, noch die ominösen AEB irgendwo frei einsehbar sind. Ebenfalls gibt es viele Berichte darüber, dass die Parkplatzwächter darauf lauern, dass jemand seine Parkscheibe vergisst. Denn viele berichten, dass sie nur wenige Minuten einkaufen waren und bereits einen Strafzettel an der Scheibe vorfanden.

Ich bin durchaus ein Mensch, der bereit ist, für seine Fehler einzugestehen. Dazu zählt auch, dass man Strafzettel bezahlt. Doch wenn eine Forderung in meinen Augen ungerechtfertigt ist und auch die Rechtfertigung über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr nicht nachgewiesen wird, kann ich eine solche Forderung nicht akzeptieren.

Dieser Beitrag soll keine Rechtsberatung darstellen und auch kein allgemeingültiger Weg bei einer Forderung von Park & Control PAC GmbH sein. Doch ich wollte aufzeigen, dass man sich gegen diese Forderung durchaus auch wehren kann.

Deswegen möchte ich euch bitten, nachzudenken, ob die Forderung, die ihr auf der Windschutzscheibe vorgefunden habt, tatsächlich gerechtfertigt ist. Wenn ihr das nicht so seht, dann verliert nicht den Mut und geht dagegen vor. Wahrscheinlich passiert nicht viel. Und wenn ihr auf eurem Standpunkt beharrt, dann habt auch ihr eine Chance, dass diese Forderung entweder zurückgezogen oder (was wahrscheinlicher ist) fallengelassen wird.

UPDATE

Mittlerweile ist die Frankfurter Rundschau auf diesen Beitrag aufmerksam geworden und hat einen Artikel darüber geschrieben. Ihr könnt den Artikel unter dem folgenden Link: aufrufen: https://www.fr.de/wirtschaft/aldi-lidl-co-wegen-kostenfrei-parken-12442958.html

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