In ihrem Grundsatzprogramm (Punkt 3.6) schreibt die AfD:
Im Zweifel ist das Recht der Bürger auf Sicherheit höher zu bewerten als das eines Straftäters auf informationelle Selbstbestimmung.
In der Vergangenheit hat ein ideologisch motiviertes übertriebenes Maß an Datenschutzmaßnahmen die Sicherheitsbehörden gelähmt und unverhältnismäßig bürokratisiert.
Kurz: Die AfD will wissen, was deutsche Bürger machen. Und mit wem sie es wo machen. Und diese Daten sollen gespeichert werden, weil das laut AfD-Aussage die Sicherheit in Deutschland erhöhen soll.
Aktuell haben wir in Deutschland nicht so starke Maßnahmen zum Speichern von Vorratsdaten wie in anderen europäischen Ländern.
Aber machen wir den Vergleich: In Frankreich beispielsweise gibt es die Pflicht, dass Verbindungsdaten durch die Internetzugangsanbieter gespeichert werden müssen. Und zwar für mehrere Monate, damit Sicherheitsbehörden auch mit etwas Zeitverzug diese Daten analysieren können. Soweit die Theorie. Denn mehr als eine Theorie ist es nicht, da dieses Vorgehen die letzten terroristischen Anschläge in Frankreich nicht verhindern konnte.
In Deutschland dagegen wurden bisher keine terroristischen Akte verübt. Oder sie wurden vorzeitig verhindert, was darauf schließen lässt, dass die den Sicherheitsbehörden zugesicherten Methoden zur Verbrechensbekämpfung vollkommen ausreichend sind.
Dennoch besteht die AfD darauf, dass Daten zur angeblichen präventiven Verbrechensbekämpfung gespeichert werden. Damit wird jeder Mensch, der in Deutschland elektronische Hilfsmittel benutzt, vollkommen transparent und der Staat weiß, wer was und mit wem gemacht hat. Und das sogar noch Monate oder Jahre nachdem es eigentlich gemacht wurde.
Die AfD will also den gläsernen Bürger, ohne Prozesse des Staates transparent zu machen. Das gab es zuletzt in Nazi-Regime und anschließend in der DDR mit der Stasi.
Also gilt: Augen auf! Verstand einschalten! KEINE Stimme für die AfD!